Rechte und Pflichten Gastfamilien
Um das Zusammenleben zu vereinfachen, gibt es Richtlinien für Gast und Gastgeber:
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Sie stellen Ihrem Au-pair für die Dauer seines Aufenthaltes ein eigenes möbliertes Zimmer zur Verfügung.
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Ihr Familienmitglied auf Zeit nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten mit Ihnen und Ihren Kindern teil.
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Ein Au-pair verrichtet kleine Tätigkeiten im Haushalt, bereitet z. B. das Frühstück und einfache Mahlzeiten, kümmert sich um die Kinder und begleitet sie zum Kindergarten und zur Schule.
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Neben der Kinderbetreuung übernimmt das Au-pair leichte Hausarbeiten wie Bügeln, Aufräumen, Abspülen etc. Es gehört nicht zur Aufgabe eines Au-pairs eine gründliche Reinigung Ihrer Wohnung durchzuführen.
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Sie schließen für Ihr Au-pair eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab.
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Die Mithilfe des Au-pairs beträgt etwa 6 Stunden pro Tag bzw. 30 Stunden in der Woche (einschließlich gelegentlichem Babysitten). Das Au-pair sollte eineinhalb zusammenhängende freie Tage in der Woche haben. Mindestens einmal im Monat muss dieser freie Tag ein Sonntag sein. Die gesetzlichen Feiertage sind grundsätzlich frei.
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Außerdem hat das Au-pair ein Recht auf 4 Wochen Urlaub (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollen Monat).
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Ein Au-pair ist ein Familienmitglied und keine Hausangestellte. Die Beschäftigung unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Herzlichst,
Ihre Agentur Zuversicht