Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail, Telefon oder füllen Sie das Formular auf der Kontaktseite aus!
Dem Au Pair steht ein Taschengeld von monatlich 280 Euro zu. Dieses darf während des Urlaubs Ihres Au Pairs – 2 Werktage je Aufenthaltsmonat – nicht anteilmäßig gekürzt werden, muss also durchgezahlt werden. Hinzu kommt ein Zuschuss von 50 Euro monatlich für den Sprachkurs.
Ohne Au Pair Visum darf ein Au Pair aus einem Drittland in Deutschland nicht beschäftigt werden. Illegal beschäftigte Au Pairs können ausgewiesen werden. Bei Problemen gibt es in einem solchen Fall keine Unterstützung durch die Au Pair Agentur.
Ein Au Pair Verhältnis begründet kein übliches Beschäftigungsverhältnis. Die Bundesregierung und die Sozialversicherungsträger sind der Ansicht, dass Au Pair Verhältnisse „Betreuungsverhältnisse besonderer Art“ sind und damit unter Einhaltung der Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit, die eine weitere Beschäftigung ausschließt, sozialversicherungsfrei sind.